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Trade Don’t Play ist ein Angebot der

Quantfloor GmbH & Co. KG
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Vertreten durch

Quantfloor Verwaltungs GmbH
(Registergericht Mannheim, HRB 732256), 
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Böhme
Sitz der Gesellschaft 
Heidelberg, Deutschland 
Handelsregister beim Amtsgericht 
Mannheim, HRA 708476


Zulassung durch die ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht)

Unser Ausbildungsangebot ist gemäß §12 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) staatlich geprüft und zugelassen durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Trade Don´t Play  Orderflow- und Volumentrading, fachliche Bezeichnung bei der ZFU: Orderflow Trading Expert (OTE), Dauer: 7 Monate + 5 Monate kostenlose Verlängerung entspricht einer Gesamtdauer von 12 Monaten.

Risikohinweis

Das Handeln von Finanzprodukten wie beispielsweise Futures, Aktien und Optionen birgt Chancen als auch Risiken. Mit dem Handel von Finanzprodukten kann ein Teil oder der komplette Verlust einer ggfs. hinterlegten Geldeinlagen bei einem Broker oder Depotbank einhergehen. Grundsätzlich sollte nur mit Kapital gehandelt werden, dessen Verlust verkraftbar ist (Risikokapital). Machen Sie sich alle Risiken bewusst die mit dem Handel von Finanzprodukten verbunden sind, insbesondere auch einer möglichen Nachschusspflicht. Die Quantfloor GmbH & Co. KG kann Testimonials oder Beschreibungen vergangener Leistungen veröffentlichen, diese sind kein Hinweis auf zukünftige Ergebnisse oder Leistungen und sind nicht als Darstellung, Garantie oder Gewährleistung gedacht, dass Sie ähnliche Ergebnisse erzielen werden. Die nachfolgenden Forschungsdaten legen nahe, dass die meisten privaten, nicht institutionellen Daytrader eher nicht profitabel sind. In einer 2014 veröffentlichten Forschungsarbeit mit dem Titel „Do Day Traders Rationally Learn About Their Ability?“ untersuchten Professoren der University of California 3,7 Milliarden Trades der Taiwan Stock Exchange zwischen 1992 und 2006 und fanden heraus, dass nur 9,81 % des Day-Trading-Volumens von vorhersehbar profitablen Tradern generiert wurde und dass diese vorhersehbar profitablen Trader weniger als 3 % aller Day Trader an einem durchschnittlichen Tag ausmachen. In einem 2005 im Journal of Applied Finance veröffentlichten Artikel mit dem Titel „The Profitability of Active Stock Traders“ (Die Rentabilität aktiver Aktienhändler) stellten Professoren der Universität Oxford und des University College Dublin fest, dass von 1.146 Brokerkonten, die zwischen dem 8. März 2000 und dem 13. Juni 2000 an den US-Märkten Daytrading betrieben, nur 50 % profitabel waren, mit einem durchschnittlichen Nettogewinn von 16.619 $. In einem 2003 im Financial Analysts Journal veröffentlichten Artikel mit dem Titel „The Profitability of Day Traders“ (Die Rentabilität von Day Traders) stellten Professoren der University of Texas fest, dass von 334 Brokerkonten, die zwischen Februar 1998 und Oktober 1999 an den US-Märkten Daytrading betrieben, nur 35 % rentabel waren und nur 14 % Gewinne von mehr als 10.000 $ erzielten. Die Bandbreite der Ergebnisse dieser drei Studien verdeutlicht, wie schwierig es ist, eine durchschnittliche Erfolgsquote für private, nicht institutionelle Daytrader zu ermitteln. Diese Studien deuten zumindest darauf hin, dass mindestens 50 % der angehenden Daytrader keine Gewinne erzielen werden. Damit wird deutlich, dass es nicht einfach ist, mit dem Trading Geld zu verdienen. Alle auf dieser Website und den sonstigen Angeboten besprochenen Informationen dienen nur Bildungs- und Informationszwecken und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar und dürfen auch nicht als solche ausgelegt werden. Ein Verweis auf ein Finanzprodukt wie beispielweise einen Future, eine Aktie oder eine Option ist keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieses Finanzprodukts.

Social Media und sonstige Onlinepräsenzen

Dieses Impressum gilt auch für unsere Online-Angebote.

Schlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Urheber- und Leistungsschutzrechte

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Haftungsauschluss

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